Jetzt auch in der Wetterau!

WISSENSWERTES


Welche Vorteile haben Sie mit der Konsultation oder dem Beauftragen
eines unabhängigen ärztlichen Gutachters oder Beraters?

  • Ein ärztlicher Gutachter oder Berater ist nur seinem ärztlichen Berufsethos und dem aktuellen medizinischen Wissenstand verpflichtet.
  • Ein ärztlicher Gutachter oder Sachverständiger ist zwingend der Neutralität und selbstverständlich auch der Geheimhaltung (ärztliche Schweigepflicht) verpflichtet.
  • Als ärztlicher Berater oder Gutachter bin ich keinem direkten Erfolgsdruck im Sinne der sofortigen Aufnahme einer Behandlung ausgesetzt unabhängig davon, ob ich nur berate oder später selbst eine Behandlung ausführe.
  • Als ärztlicher Berater oder Gutachter bin ich an keine Vorgaben oder Einschränkungen von Krankenkassen oder Versicherungen gebunden. Das gesamte Spektrum der klassischen Schulmedizin aber auch teilweise unverzichtbarer hilfreicher (sogenannter) alternativer Heilmethoden steht für Überlegungen über Diagnostik und Therapieoptionen zur Verfügung.
  • Jeder Bürger hat ein Recht auf freie Wahl des ärztlichen Gutachters.
  • Jeder Bürger hat ein Recht auf das Einholen einer Zweit- oder Drittmeinung.
Machen Sie davon Gebrauch! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Zum Kontaktformular